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Behandlungsfehler

Behand­lungs­fehler: Das sind Ihre Rechte

Was tun nach einem Behandlungsfehler?

Die gesetz­lichen Kranken­kassen bestätigen, dass Behand­lungs­fehler zuletzt zunehmen. Für betroffene Patien­tinnen und Patienten ein Ärgernis, denn ihr Vertrauen gilt der behandelnden Person – Ärztinnen und Ärzte werden schon am Besten wissen, was zu tun ist. Sollte es einmal zu einem Behand­lungs­fehler kommen, stellt sich die Frage, wie man danach vorgeht. Im Artikel erklärt anwalt­auskunft.de, was Betroffene tun können und wer für die Schädigung haftet.

Was sind Behand­lungs­fehler?

Ein Behand­lungs­fehler liegt vor, wenn ein Arzt oder anderes medizi­nisches Fachpersonal gegen die ärztliche Sorgfalts­pflicht verstößt und dadurch dem Patienten einen Schaden zufügt. Dies kann durch einen Verstoß gegen anerkannte medizi­nische Standards, unzurei­chende Aufklärung oder mangelhafte Dokumen­tation geschehen. Behand­lungs­fehler können verschiedene Formen annehmen, darunter falsche Diagnosen, Fehler bei der Verschreibung oder Verabreichung von Medika­menten, chirur­gische Fehler, mangelnde Überwachung während der Behandlung oder unzurei­chende Aufklärung des Patienten über Risiken und Alternativen. Laut Bundes­ärz­te­kammer werden jährlich ca. 10.000 Behand­lungen bewertet, bei denen Behand­lungs­fehler vermutet werden. Zu den häufigsten Fehlbe­hand­lungen gehören operative Eingriffe.

Folgen eines Behand­lungs­fehlers

Ein Behand­lungs­fehler kann für Patienten schwer­wiegende Folgen haben, sowohl gesund­heitlich als auch finanziell. Dazu zählen:

  • Zusätzliche Gesundheitsprobleme: Wenn Fehler unterlaufen, kann sich der Gesundheitszustand des Patienten verschlechtern. Neue Gesundheitsprobleme, die vorher noch nicht auftraten, können dazukommen.
  • Verschlimmerung der bestehenden Erkrankung: Das Gegenteil von dem, was man erreichen möchte: die Krankheit oder Verletzung verschlimmert sich.
  • Behinderung: In einigen Fällen kann die fehlerhafte Behandlung zu einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung führen.
  • Verzögerung der Heilung: Wenn weitere Behandlungen oder Eingriffe notwendig werden, verlängert sich auch die Zeit der Genesung – die Schäden müssen korrigiert werden.
  • Psychologische Auswirkungen: Ob posttraumatischer Stress, Angstzustände oder Depressionen – jede Fehlbehandlung kann sich nachteilig auf die mentale Gesundheit auswirken.

(Lesen Sie hier, wie eine Rechts­an­wältin oder ein Rechts­anwalt bei einem Behand­lungs­fehler für Sie tätig werden kann.)

Rechtliche Ansprüche bei einem Behand­lungs­fehler

Patienten, die Opfer eines Behand­lungs­fehlers wurden, haben verschiedene rechtliche Möglich­keiten, sich gegen den Arzt oder das Krankenhaus zur Wehr zu setzen. Sie können unter anderem:

  • Schmerzensgeld für die erlittenen Schmerzen und Beeinträchtigungen verlangen,
  • Schadensersatz für alle Kosten, die durch den Behandlungsfehler entstanden sind, z.B. zusätzliche Behandlungskosten, Verdienstausfall oder Fahrtkosten, geltend machen,
  • eine Entschädigung für immaterielle Schäden wie die Beeinträchtigung der Lebensqualität oder die Entstellung des Körpers fordern.

Behand­lungs­fehler: Wer haftet für Schäden?

Ist das sprich­wörtliche Kind erst einmal in den Brunnen gefallen, stellt sich die Frage nach der Haftung für etwaige Schäden.

Grundsätzliche Haftung

Im Falle eines Behand­lungs­fehlers haftet grundsätzlich der behandelnde Arzt. Dies gilt sowohl für Ärzte in eigener Praxis als auch für angestellte Ärzte im Krankenhaus. Der Arzt muss für sein eigenes Handeln sowie für das Handeln seiner Erfüllungs­ge­hilfen einstehen, z.B. für Pflege­personal oder Assistenzärzte.

Haftung des Kranken­hauses

Das Krankenhaus selbst haftet für Behand­lungs­fehler seiner angestellten Ärzte, wenn diese im Rahmen eines Kranken­haus­auf­nah­me­ver­trages tätig wurden. Bei einem Belegarzt­vertrag hingegen haftet grundsätzlich nur der Belegarzt selbst für seine Fehler. Das Krankenhaus haftet in diesem Fall nur für eigene Pflicht­ver­let­zungen, z.B. bei der Auswahl des Belegarztes oder der Ausstattung des Operati­ons­saales.           

Haftung bei mehreren Behandelnden

Wenn an der Behandlung mehrere Ärzte oder Kranken­häuser beteiligt waren, kann die Haftungsfrage komplex werden. In diesem Fall muss gerichtlich geklärt werden, welcher Arzt oder welches Krankenhaus für den Schaden des Patienten verant­wortlich ist.

Patien­ten­rechte: Wer zahlt die Entschä­digung?

Im Falle eines Behand­lungs­fehlers kommt in der Regel die Haftpflicht­ver­si­cherung des Arztes oder Kranken­hauses für den entstandenen Schaden auf.

Achtung: Die gesetzliche Krankenkasse haftet in der Regel nicht direkt für Behand­lungs­fehler, da sie keine direkte Verant­wortung für die medizi­nische Behandlung der Patienten trägt.
Private Unfall­ver­si­che­rungen: Beim Abschluss einer privaten Unfall­ver­si­cherung sollten die inbegriffenen Leistungen genauestens geprüft werden. Oft sind Arztfehler nicht von ihr gedeckt, wie dieses Urteil zeigt.

Behand­lungs­fehler: Was wird entschädigt und wie hoch?

Im Grunde werden zwei Kategorien von Schäden ersetzt: Vermögens­schäden und immate­rielle Schäden. Zu den Vermögens­chäden zählen zum Beispiel Arztrech­nungen, Fahrtkosten, Verdienst­ausfall oder Haushalts­füh­rungs­schäden (lesen Sie hier, was ein Haushalts­füh­rungs­schaden ist und wie man ihn geltend machen kann). Als immate­rielle Schäden gelten körperliche Schmerzen und Beeinträch­ti­gungen, psychische Schäden (Angstzu­stände, Depres­sionen, etc.) oder allgemein der Verlust von Lebens­qualität.

Die Höhe der Entschä­digung, insbesondere des Schmer­zens­geldes, richtet sich nach den indivi­duellen Umständen des Einzelfalls. Maßgeblich sind dabei die Schwere der Verletzung, die Dauer der Beeinträch­tigung, die Lebens­um­stände des Patienten und das Mitver­schulden des Patienten. Dabei wird Betroffenen nicht selten ein Betrag von mehreren Tausend Euro zugesprochen.

Wie kann man Behand­lungs­fehler nachweisen?

Im Falle eines vermuteten Fehlers trägt der Patient grundsätzlich die Beweislast dafür, dass ein Fehler vorliegt, dieser kausal für den Schaden verant­wortlich ist und dem Arzt oder Krankenhaus ein Verschulden anzulasten ist. Allerdings kann es für den Patienten schwierig sein, da er oft keinen Einblick in den medizi­nischen Behand­lungs­prozess hat und die Ursache für seinen Gesund­heits­schaden nicht selbst feststellen kann.

Generell sind mehrere Schritte für einen Nachweis erforderlich: Zunächst sollte die Krankenkasse kontaktiert werden. Diese prüft Ihren Fall und unterstützt bei der Beweis­si­cherung. Nachdem Sie eine Schwei­ge­pflich­tent­bindung unterschrieben haben, kann die Krankenkasse die Behand­lungs­un­terlagen anfordern. Im nächsten Schritt (bei einem begründeten Verdacht) gibt die Krankenkasse ein Gutachten beim Medizi­nischen Dienst in Auftrag. Dies ist für Sie kostenfrei. Im letzten Schritt evaluiert die Krankenkasse die Unterlagen und klärt die weiteren Schritte.

Achtung: Nach 3 Jahren verjähren mögliche Ansprüche, die aus Behand­lungs­fehlern resultieren.

Behand­lungs­fehler: Anwältinnen und Anwälte helfen, Ansprüche durchzu­setzen

Die rechtliche und medizi­nische Problematik von Behand­lungs­fehlern ist komplex und erfordert vielfältige Erfahrungen auf medizi­nischem und rechtlichem Gebiet,“ sagt Rechts­anwalt Arno Zurstraßen, Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Medizinrecht im Deutschen Anwalt­verein (DAV). „Die Auswahl eines kompetenten Anwalts ist entscheidend für den Erfolg Ihres Falles. Nur so kann die Verant­wort­lichkeit und die Qualität der medizi­nischen Versorgung sicher­ge­stellt werden.Zurstraßen betont die Notwen­digkeit des offenen Austausches: „Stellen Sie sicher, dass der Anwalt offen und transparent ist und Ihnen klar erklären kann, wie er Ihren Fall angehen wird. Ein guter Anwalt wird sich Zeit nehmen, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie über den Fortschritt Ihres Falles auf dem Laufenden zu halten.

 

Sie vermuten, Opfer eines Arztfehlers zu sein? Dann sollten Sie nicht zögern, sich profes­sio­nellen Rechts­beistand zu suchen. Rechts­an­wäl­tinnen und Rechts­anwälte mit Schwerpunkt Medizinrecht klären Sie über Möglich­keiten und Ansprüche auf, sich gegen Behand­lungs­fehler zu wehren. Es geht um Ihre Gesundheit. Profes­sio­neller Rechts­beistand in Ihrer Nähe, zu finden in unserer Anwaltssuche.

Reha Management - zurück ins Leben statt Pflegefall

2:54

Nach einem schweren Unfall steht die Genesung an erster Stelle. So auch für Sandra, deren Chance auf ein selbst­be­stimmtes Leben nach über einjährigem Koma als äußerst unwahr­scheinlich eingestuft wurde. Wie geht es weiter? An wen wendet man sich? Das Reha-Management leistet einen entschei­denden Beitrag, um Geschä­digten durch umfassende Planung des Heilpro­zesses einen Wieder­einstieg in den Alltag zu ermöglichen. Die Arbeits­ge­mein­schaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwalt­verein hat bereits vor Jahren Regeln für die Anerkennung von Reha-Dienst­leistern beschlossen, um die Rehabi­li­tation der Geschä­digten in den Fokus zu rücken. Anwältinnen und Anwälte helfen, Versiche­rungs­an­sprüche geltend zu machen. Ob ein Reha-Management sinnvoll ist, können unabhängige Dienst­leister beurteilen – wie zum Beispiel Eucon. Welche Vorteile das hat und wie es Sandra heute geht, erfahrt Ihr im Video.

Datum
Aktualisiert am
08.05.2024
Autor
red/dav
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53

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